AGB - WOLFINITY

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen WOLFINITY – IT Solutions Sascha Wolf (im Folgenden "Auftragnehmer") und dem Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung, Beratung, Implementierung und Support.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftragnehmer schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Eine bestimmte Beschaffenheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderliche technische Infrastruktur (z.B. Internetzugang, Serverumgebung) für die Durchführung des Projekts zur Verfügung steht.

Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 50% vereinbart werden.

6. Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Der Auftragnehmer bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten, übernimmt jedoch keine Garantie.

Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, unvorhersehbare Betriebsstörungen sowie andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Liefer- und Leistungsfristen angemessen.

7. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (insbesondere Software, Dokumentationen, Konzepte) unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die erstellten Werke ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weiterzugeben oder zu veräußern.

Eingesetzte Drittkomponenten (z.B. Open-Source-Software, Frameworks) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen bei Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

Bei Vorliegen eines Mangels ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

11. Kündigung

Verträge über einzelne Projekte können von beiden Parteien aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die nachhaltige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Dezember 2024